Über den Vorstand das Kuratorium den Beirat technische Unterstützung Gemeinützigkeit
der Vorstand

Dr. Sylvia Pallas
Dr. med. Sylvia Pallas, die Stifterin, ist promovierte Augenärztin und ehemalige Geschäftsfrau. Als Ärztin hat sie aus eigener Praxis die Überzeugung gewonnen, dass langfristig gesehen Gesundheit ohne ein inneres Gerüst nicht zu erreichen und aufrecht zu erhalten ist. Der Buddhismus ist ein Weg dieses innere Gerüst durch Lernen und eigene Erfahrung zu vermitteln.

Käthi Pavoni
Käthi Pavoni ist ein weiteres Mitglied des Vorstands. Seit 2003 praktiziert sie Meditation und hat Meditationskurse mit verschiedenen sehr respektierten Lehrern in der Theravada Tradition absolviert, unter anderem Carole Wilson, Ajahn Amaro, Ajahn Sucitto, Jack Kornfield, David Goldstein, Patricia Genoud-Feldman, Sayadaw U Janaka. Ihre besondere Dankbarkeit gilt Ven. Bhante Vimalaramsi Mahathera, Ven. Ajahn Tong Sirimangalo und seinem Schüler Phra Ofer Adi. Die Mit-Gründung dieser Stiftung ist ein Ausdruck ihrer Dankbarkeit. Sie ist ebenfalls im Vorstand des Trägerverein des buddhistischen Nonnenklosters Aneñja Vihara.
der beirat

Nelly Graf
Nelly Graf ist Dipl-Ing der Elektrotechnik und Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung. Sie ist seit ihrer Kindheit mit der Buddhistischen Religion vertraut und praktiziert seit 2000 Vipassana-Meditation. Sie unterstützt Ordinierte und Meditationslehrer und ist die 1. Vorsitzende des Trägervereins des buddhistischen Nonnenklosters Aneñja Vihara.
das Kuratorium

Dr. Rainer Burkhardt
Das Kuratorium ist Dr. iur. Rainer Burkhardt, praktizierender Anwalt für Steuer- und Stiftungsrecht.
Technik

Jens Hartmann
Für die Technische Unterstützung ist Jens Hartmann zuständig.
gemeinnützigkeit

Die Sati Stiftung wurde im August 2018 vom Regierungspräsidium Freiburg als rechtmäßig anerkannt und vom Finanzamt: Waldshut/Tiengen als gemeinnützig bestätigt. (Steuernummer: 20001/67728)
Die Sati Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Im Sinne des Gemeinwohls sind Spenden an die Sati Stiftung generell steuerlich abzugsfähig. Geerbtes Vermögen, das in Sati Stiftung eingebracht wird, ist von der Erbschaftssteuer befreit.
Die Sati Stiftung wird ausschließlich ehrenamtlich von den Gründern geführt und verwaltet.